Am 2. März wird das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht verkündet. Ein wichtiger Tag. So finde ich. Deshalb haben viele Freunde und Kollegen am Wochenende diese Mail bekommen.
Mal was ganz anderes.
Das Internet überfordert unsere Politiker. So sehr, dass ich nicht mehr weiß ob ich lachen oder weinen soll. Erinnert sich noch jemand an die Stoppschilder von Ursula von der Leyen, die, wahlkampftechnisch ziemlich klug, noch vor der letzten Bundestagswahl eingebracht wurden?
In Kürze: das BKA sollte jeden Tag eine Liste mit ca. 1000 kinderpornografischen Internetadressen zusammenstellen, die dann an die einzelnen Internetprovider geschickt werden. Die Internetprovider sollten technisch sehr aufwändig diese Seiten sperren. Der Surfer würde ein Stoppschild angezeigt bekommen. Über 130.000 Bürger dieses Landes haben daraufhin eine Petition unterschrieben, gegen dieses Gesetz, gegen die Internetsperren. Ihre Befürchtung: irgendwann schreibt das BKA vielleicht auch andere Internetseiten auf diese Liste. Niemand würde es merken, denn die Listen sollten von niemanden kontrolliert werden. Nach der letzten Bundestagswahl – das Gesetz war mittlerweile auf den Weg gebracht – fanden plötzlich viele Politiker, dass “handwerkliche Fehler” gemacht wurden, dass das Gesetz gekippt werden müsse. Ernsthaft: vor wenigen Tagen wollte dieses Gesetz plötzlich seitens der Politik keiner mehr.
Irgendwie ist das aber nicht bis zu unserem Bundespräsidenten durchgekommen. Irgendwo hat irgendwas nicht funktioniert. Horst Köhler, das ist unser Bundespräsident, unterzeichnete das Gesetz am 17. Februar 2010. Es ist seit dem 23. Februar in Kraft. Im Ernst, das hat einen Großteil der Politiker überrascht.
Aber es wird noch alles viel lustiger - oder eben trauriger:
Malte Spitz vom Bundesvorstand der Grünen und weiterhin in der Opposition kommentierte das mit den Worten: “Das jetzige Zugangserschwerungsgesetz gehört umgehend aufgehoben, hier gilt es weder parteitaktische noch politische Spielchen zu treiben, sondern ein missratenes Gesetz schnellstmöglich zu versenken. Aus Angst, ihr Gesicht zu verlieren, sollte die schwarz-gelbe Regierung nicht daran festhalten.”
Wird sie nicht, zumindest nicht langfristig, Man wolle so schnell wie möglich ein neues Löschgesetz in den Bundestag einbringen, sagte Stadler. Das werde dann das bisherige nahtlos ablösen, bestätigte auch Hans-Joachim Otto, ebenfalls von der FDP und nun Staatssekretär im Wirtschaftsministerium.
Und das ist nun wirklich lustig: Ein Gesetz also, das festlegt, kinderpornografische Seiten im Internet seien zu löschen? Das gibt es schon. Laut Strafgesetzbuch wird jeder, der solche Inhalte “liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht”, bestraft. Die Inhalte selbst werden beschlagnahmt und vernichtet. Diese Auflistung bezieht das Internet nicht mit ein?
Mittlerweile haben aber wohl ein paar CDU-Politiker wieder Gefallen an
diesem Gesetz gefunden. Ja, tatsächlich. Das ist hier nachzulesen.
Aber klar: das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Hat jetzt auch noch mal unsere Bundeskanzlerin wiederholt: “Das Internet ist kein rechtsfreier Raum”, sagte Merkel zwei Tage vor Eröffnung Computermesse CeBIT in Hannover.
Da hat sie Recht. Die Platten- und Filmindustrie schaffen es seit Jahren Filesharer vor Gericht zu zerren und horrende Summen zu erklagen, damit endlich damit Schluss ist. So rechtsfrei kann der gar nicht sein, dieser Raum.
Nun könnte man ernsthaft glauben, dass dieses Gesetz wirklich den Sinn hätte Kinderpornografie zu bekämpfen. Wenn da nicht schon die sogenannte Vorratsdatenspeicherung im Gange wäre. Schon mal gehört? Wirklich? Ja, okay. Aber wer speichert eigentlich was?
Nun: dein Internetprovider ist von diesem Moment an verpflichtet sechs Monate zu protokollieren, dass ich dir diese Mail an diesem Tag zu dieser Uhrzeit mit dem Betreff “wie geht’s dir?” von meinem Hausanschluss abgeschickt habe. Sollte ich dir heute noch eine SMS schicken, wird auch protokolliert von wo ich sie wann an dich geschickt habe. Falls ich dich anrufe wird ebenfalls gespeichert wann ich dich anrufe und wie lange wir miteinander telefonieren. Und wo wir uns gerade befinden.
Was? Überrascht? Ja, das wird wirklich gemacht. Seit dem 1. Januar 2008. Horst Köhler hatte das Gesetz am 2. Weihnachtsfeiertage 2007 unterschrieben. Könnt ihr hier noch einmal nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung#Vorratsdatenspeicherung_in_der_Telekommunikation
Das reicht aber alles noch nicht. In diesem ZEIT-Artikel wird sehr genau beschrieben, welche Daten laut Protokoll zumindest theoretisch gespeichert werden können:
Neben den üblichen Informationen wie Name, Adresse und Aufenthaltsort stehen dort unter anderem: E-Mail-Adressen, Rechnungsinformationen, bekannte Login-Namen, Zeiten, wann das Gerät an- und abgeschaltet wurde, SIM- und IMSI-Nummern der Geräte sowie MAC- und IP-Adressen und sogar die PUK-Codes. Mit letzteren lässt sich ein Handy gegen den Willen des Besitzers sperren oder fernsteuern.
Das ist nicht alles. Die Schnittstellen bei den Telefonfirmen sollen auch jede Information sammeln, die irgendwie mit der Kommunikation zu tun hat, also beispielsweise wie oft es klingelte, bis jemand abhob oder nach wie vielen Klingelzeichen ein Anrufversuch abgebrochen wurde.
Ist ja angeblich alles gegen den Terrorismus. Oder? Nein.
Denn um Terrorismus geht es gar nicht, auch das macht die Liste klar. ‘Man erwischt so nur die Leute, die das Netz von zu Hause nutzen’,
sagt Landefeld. Ganz normale User. Terroristen wüssten schon, wie sie das umgehen könnten. Doch um schwere Kriminalität gehe es nicht, sondern um ‘Massenstraftaten’.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in den kommenden Wochen, ob
weiterhin mit diesem Gesetz so verfahren werden soll. Aber wisst ihr
was? Im Zweifel braucht die Polizei nur bei den Onlinediensten dieser
Welt anrufen. Lest mal das hier:
In seinem “Global Criminal Compliance” Handbuch beschreibt Microsoft, welche Informationen es über seine Kunden weitergibt, wenn Strafverfolger anklopfen: E-Mails zum Beispiel, die ein Kunde über ein Microsoft-Konto wie Hotmail oder MSN oder Xbox Live verschickt. Das Unternehmen verrät demnach auch die genauen Zeiten, zu denen sich ein Kunde ein- oder ausgeloggt hat, die persönlichen Angaben, die er machte, als er das Konto eingerichtet hat – unter Umständen also auch die Kreditkartendaten.
Dazu kommen auch die Anmeldedaten zum Chatprogramm Messenger. Die Chat-Botschaften selbst werden nicht gespeichert, dafür aber Gesprächspartner, wenn die Kontakte zum eigenen Unternehmen, also auch zum Microsoft-Partner Yahoo! gehören.
Und was machen die Medien? Stürzen sich auf betrunkene Christen und die Frage ob Liliana dem Lothar noch eine Chance geben sollte. Dazu verbreiten sie fleißig die Forderung von Politikern dem Konzern Google endlich mal seine Grenzen aufzuzeigen. Nur wer zeigt denen endlich mal ihre Grenzen auf?
Viel Spaß im Netz
Robert